Förderverein ViaStoria

 

Statuten

Förderverein ViaStoria

zur Unterstützung von
«ViaStoria – Zentrum für Verkehrsgeschichte»



I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1
Unter dem Namen «Förderverein ViaStoria» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 – Art. 79 ZGB mit Sitz in Bern.

Art. 2
Der Verein bezweckt, «ViaStoria – Zentrum für Verkehrsgeschichte» durch finanzielle, publizistische und andere geeignete Massnahmen zu unterstützen.


II. Mitgliedschaft und Organisation

Art. 3
Mitglieder des «Fördervereins ViaStoria» können natürliche und juristische Personen werden.

Art. 4
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

Art. 5
Es findet jährlich eine Generalversammlung statt. Die Generalversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren einen Vorstand von 3–7 Mitgliedern, den Präsidenten und einen Rechnungsrevisoren. Die Generalversammlung genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung, beschliesst über die vom Vorstand vorgelegten Geschäfte und setzt den Mitgliederbeitrag fest. Mit Ausnahme des von der Generalversammlung gewählten Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.


III. Vereinsvermögen

Art. 6
Das Vereinsvermögen wird gebildet durch Mitgliederbeiträge, Ertrag des Vereinsvermögens und freiwilligen Beiträgen.

Art. 7
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.



Art. 8
Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins können nur an einer Generalversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Vereinsauflösung fällt das Vermögen an «ViaStoria – Zentrum für Verkehrsgeschichte».

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 3. April 2003 in Lugano genehmigt und treten sofort in Kraft.


 

Der Präsident:

Der Sekretär:

Kurt Suter

Peter Ryser



Bern, 3. April 2003