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Förderverein ViaStoria
zur Unterstützung von
«ViaStoria Zentrum für Verkehrsgeschichte»
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen «Förderverein ViaStoria» besteht ein Verein im Sinne von
Art. 60 Art. 79 ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2
Der Verein bezweckt, «ViaStoria Zentrum für Verkehrsgeschichte» durch
finanzielle, publizistische und andere geeignete Massnahmen zu unterstützen.
II. Mitgliedschaft und Organisation
Art. 3
Mitglieder des «Fördervereins ViaStoria» können natürliche und juristische
Personen werden.
Art. 4
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die
Rechnungsrevisoren.
Art. 5
Es findet jährlich eine Generalversammlung statt. Die Generalversammlung
wählt für die Dauer von vier Jahren einen Vorstand von 37 Mitgliedern,
den Präsidenten und einen Rechnungsrevisoren. Die Generalversammlung
genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung, beschliesst über die vom
Vorstand vorgelegten Geschäfte und setzt den Mitgliederbeitrag fest. Mit
Ausnahme des von der Generalversammlung gewählten Präsidenten konstituiert
sich der Vorstand selbst.
III. Vereinsvermögen
Art. 6
Das Vereinsvermögen wird gebildet durch Mitgliederbeiträge, Ertrag des
Vereinsvermögens und freiwilligen Beiträgen.
Art. 7
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede
persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Art. 8
Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins können nur an einer
Generalversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung
von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Vereinsauflösung fällt das
Vermögen an «ViaStoria Zentrum für Verkehrsgeschichte».
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 3. April
2003 in Lugano genehmigt und treten sofort in Kraft.
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Der Präsident:

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Der Sekretär:
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Kurt Suter |
Peter Ryser |
Bern, 3. April 2003
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